Kanzlei für Vergaberecht:
Beraten. Gestalten. Durchsetzen.

Warum überhaupt Vergaberecht?

Das Vergaberecht befasst sich mit dem bei der Erteilung von „Staatsaufträgen“ geltenden Regularien. Es steuert die Marktmacht der öffentlichen Hand und stellt einen fairen und möglichst transparenten Wettbewerb zwischen denjenigen Unternehmen her, die sich um derartige Aufträge bewerben. Gerade in Zeiten, in denen Bund, Länder, Gemeinden und die öffentlichen Unternehmen milliardenschwere Konjunkturpakete umsetzen, ist die Beachtung der „Spielregeln“ besonders relevant. Sie bewirken eine faire Verteilung der Aufträge. So lästig, wie das Vergaberecht so manchem Auftraggeber ist, so wichtig ist es also für die Marktgegenseite.

Unsere Leistungen rund um die Vergabe

Wir beraten und vertreten schwerpunktmäßig Bieterunternehmen bundesweit, um deren Positionen in Vergabeverfahren zu stärken und Bieterrechte durchzusetzen. Die Beratung erstreckt sich über nahezu alle Branchen und Auftragsbereiche, von großen Infrastrukturmaßnahmen etwa im Verkehrswegebau über medizintechnische Großprojekte in Kliniken und Krankenhäusern bis zu fördermittelgebundenen Digitalisierungsprojekten. Für Auftraggeber richten wir Verfahren so aus, dass sie rechtlich tragfähig, transparent und effizient sind. Auftraggeber und Zuwendungsempfänger erhalten ein belastbares Verfahrensdesign mit klaren Zuschlagskriterien, nachvollziehbarer Bewertungsmatrix und prüffester Dokumentation. In jeder Situation stellen wir sicher, dass dann, wenn nötig, der vergaberechtliche Rechtsschutz vor Vergabekammern und Oberlandesgerichten sichergestellt wird. Gerade die seit dem 1. Juli 2026 in Kraft befindlichen Neuregelungen zum Bieterrechtsschutz erfordern viel Erfahrung und Detailwissen, um sich gegen den gewollten Trend auf Bieterseite sämtliche Zuschlagschancen zu sichern.

Oberhalb der EU-Auftragsschwellenwerte sind dabei die aktuellen Neuregelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) sowie die Details der SektVO, KonzVgV, VSVgV von Bedeutung. In nationalen Vergabeverfahren gilt es vor allem, den Überblick über die immer mehr auseinanderdriftenden Vorgaben der Länder nach der UVgO, den Landesvergabegesetzen und unzähligen Vergabeerlassen zu behalten, in geförderten Projekten sind zudem noch die „Feinheiten“ der zahlreichen Nebenbestimmungen und Auflagen zur Mittelzuwendung (z. B. der ANBest-P) zu beachten. Wir verzahnen die vergabe- und fördermittelrechtliche Beratung so, dass Fördermittel nicht zur Last werden, z. B. im KHZG (Digitalisierung/IT-Sicherheit), aber auch bei Bauvorhaben für Schulen und Kitas.

Risiken im Vergabeverfahren und wie wir sie vermeiden

Formfehler zählen immer noch zu den häufigsten Ausschlussgründen für aussichtsreiche Angebote. In wirtschaftlich wichtigen Angebotsverfahren prüfen wir die formalen Anforderungen an die Angebotserstellung und -einreichung, sorgen wenn nötig rechtzeitig für Klarstellungen, rügen ggf. überzogene Anforderungen und prüfen die abschließend zusammengestellten Angebotsunterlagen vor Einreichung – damit formale Fehler keinen Ausschluss verursachen.

Unklare Vorgaben oder Wertungsmaßstäbe müssen rechtzeitig und substanziell gerügt werden, sonst ist effektiver Rechtsschutz später abgeschnitten. Wir überwachen Fristen, liefern belastbare Rügetexte und stimmen Tonalität und Zielsetzung (Klarstellung vs. Angriff) eng mit Ihnen ab.

Unzureichend begründete Gesamtvergaben oder auch die falsche Verfahrensart führen oftmals zu Unrecht zu erheblichen Wettbewerbsbeschränkungen. Abgesehen davon verteuern sie öffentliche Aufträge erheblich. Gerade der mittelstandsfreundliche Grundsatz der Aufteilung von großen Aufträgen in Fach- oder Teillose führt nach wie vor zu zahlreichen Beanstandungen von Ausschreibungen, die dies nicht beachten. Auftraggeber möchten es sich hier so einfach wie möglich machen („One-Shop-Stopping“). Da dies aber in der Regel nicht zulässig ist, führt es oft zu Zuschlagstopps. Wir unterstützen seit mehr als zwei Jahrzehnten bundesweit Unternehmen des Mittelstands bei der Durchsetzung und Erhaltung gesetzeskonformer Losbildungen und erhöhen dadurch unmittelbar deren Auftragschancen.

Unklare Kriterien führen zu unklarer Angebotswertung. Damit sind erhebliche Nachteile verbunden. Wir prüfen diese Kriterien rechtzeitig für Sie uns setzen ggf. Anpassungen durch. Wir schärfen Kriterien und Wertungslogik, erstellen Plausibilitätschecks und simulieren Wertungen, damit Entscheidungen nachvollziehbar und rechtssicher sind..

Lücken im Vergabevermerk, bei Protokollen oder Nachforderungen schwächen die Position im Rechtsschutz. Wir strukturieren die Dokumentation so, dass jede wesentliche Entscheidung zeitnah, vollständig und prüffest belegt ist, inklusive Mustern für wiederkehrende Schritte.

Bei geförderten Projekten gelten zusätzlich landesspezifische Vorgaben; Verstöße können Rückforderungen samt Zinsen auslösen. Wir verzahnen die Anforderungen aus EU-, Bundes- und Landesrecht, prüfen Nachweise und stellen sicher, dass Vergabe- und Förderrecht lückenlos zusammenpassen.

Live-Demos und Teststellungen sind ein hervorragendes Mittel, um vor allem im hochtechnischen Umfeld wirklich passgenaue Lösungen entweder anzubieten oder einzukaufen. Sie sind aber nur dann vergaberechtlich rechtssicher, wenn einige zentrale Anforderungen beachtet werden. Alle Angebote sind unter identischen Bedingungen zu prüfen, Kriterien und Scoring vorab festzulegen und mitzuteilen, Ergebnisse müssen reproduzierbar dokumentiert werden. Wir unterstützen Bieter frühzeitig in Vergabeverfahren bei der Sicherstellung der Chancengleichheit in Teststellungen jedweder Art. Für Auftraggeber erstellen wir Bewertungsraster und sichern die Nachvollziehbarkeit der Wertung.

Vergaberecht = Chancenrecht: Was Sie jetzt schon gewinnen können.

Höhere Zuschlagschancen für Bieter

Passgenaue Angebote, vollständige Eignung und schlüssige Konzepte (z. B. Bauzeit/Organisation) zahlen direkt in die Wertung ein. Wir prüfen, strukturieren und machen Mehrwert messbar.


Klare Zuschlagskriterien, nachvollziehbare Bewertungsmatrizen und eine prüffeste Dokumentation reduzieren Angriffsflächen. Ergebnis: weniger Verzögerungen, belastbare Entscheidungen, schnellerer Projektbeginn.


Fördermittel sicher abrufen

Wer ANBest-P und KHZG-Vorgaben sauber umsetzt, vermeidet Widerruf und Rückforderung. Wir verzahnen Vergabe- und Zuwendungsrecht so, dass Mittel termingerecht fließen und Projekte planbar starten.


Tempo im Verfahren

Strukturierte Kommunikation, fristgerechte Rügen/Erwiderungen und klare To-dos halten den Prozess in der Spur. So geht Vergabe voran – ohne Stillstand durch Formales.


Fairer Wettbewerb statt Einheitsvergabe

Eine rechtssichere Fachlosvergabe öffnet den Markt für leistungsfähige Mittelständler – Qualität steigt, Preise werden vergleichbar. Wir entwickeln Loskonzepte und begründen Gesamtvergaben nur dort, wo sie wirklich trägt.

Rechtsanwalt Dr. Marcel Séché im Gespräch mit RA Dr. Matthias Krist und RA Ferdinand L. Normande Abbate

Krist & Kollegen: Vergabe ist unser Tagesgeschäft

Seit über 25 Jahren begleiten wir bundesweit und im EU-Ausland Vergabeverfahren oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte auf Bieter- und Auftraggeberseite. Durch unsere bereichsübergreifende und überregionale Tätigkeit kennen wir die Übereinstimmungen, aber vor allem auch die Unterschiede in der Verwaltungspraxis der Vergabestellen des Bundes und der Länder und die Besonderheiten der Nachprüfungsverfahren in den unterschiedlichen Instanzen (Vergabekammern, Oberlandesgerichte, Zivilgerichte). Davon profitieren Sie.

Unser Vorgehen

Schnelle Analyse, klare Entscheidungsvorlagen, kurze Schleifen. Wir empfehlen nur Schritte, die rechtlich tragen und wirtschaftlich sinnvoll sind, gemäß unserem Motto: Fokussiert. Spezialisiert. Gut.

So erreichen Sie uns:

+49 261 133 99 33

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