Public Private Partnership

Public Private Partnership bedeutet, dass öffentlicher (kommunaler) Auftraggeber und privater Auftragnehmer nicht einen klassischen öffentlichen Auftrag oder eine Konzession zu vergeben, sondern eine Gesellschaft (GmbH oder GmbH & Co. KG) gründen, die das Projekt realisiert oder die Dienstleistung erbringt. Insbesondere bei Bauprojekten hat dies hat dies viele Vorteile für beide Seiten und wird daher immer mehr nachgefragt. Wir bereiten die notwendigen vertraglichen Grundlagen für Sie vor.