Grundlage und Zielsetzung unserer Beratung ist der Anspruch, Sie optimal zu beraten. Deshalb sind wir ehrlich und erkennen an, dass jedenfalls wir nicht alles können. Aber die Themen, die wir für Sie angehen, beherrschen wir. Darauf dürfen Sie sich verlassen. Unsere Services spiegeln das wider. Hier überlassen wir nichts dem Zufall.
Wir identifizieren Risiken frühzeitig und zeigen Wege auf, wie diese ausgeschlossen oder minimiert werden können. So lassen sich teure Umplanungen vermeiden und Sachverhalte von vornherein so gestalten, dass sie einer etwaigen gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen nicht entgegenstehen oder umgekehrt einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Wir denken von Beginn an mit.
Hier geht es darum, den Beteiligten an Vergabeverfahren dabei behilflich zu sein, durch notwendige in- oder externe Strukturen und Prozesse die Durchführung von Vergabeverfahren und die Erfolgschancen bei der Teilnahme an Ausschreibungen zu verbessern. Vergaberecht ist ein sehr formales Recht. Kleinste Fehler bei der Erstellung von Angeboten können schon zum Ausschluss führen, ebenso wirken sich Ungenauigkeiten bei der Erstellung von Vergabeunterlagen bisweilen folgenschwer aus. Im Rahmen unserer Services entwickeln wir einfache und effektive Fehlervermeidungsstrategien, die die Aussichten auf erfolgreiche Verfahren deutlich verbessern. Begleitende vergaberechtliche Inhouseschulungen halten die mit Ausschreibungen befassten Mitarbeiter/-innen stets auf dem neuesten Stand.
Vergabeverfahren sind oftmals inhaltlich und rechtlich sehr komplex. Sie sind auf beiden Seiten in enge finanzielle und zeitliche Rahmenbedingungen eingebettet. Wir beraten die Beteiligten in jedem Stadium eines Vergabeverfahrens kompetent und absolut zielorientiert. Dabei sind wir vor allem auf Effizienz und Tempo getrimmt. Vergaberechtliche Rügen dulden keinen Aufschub, ebenso wenig die Reaktionen der Auftraggeber darauf. Unsere große Erfahrung auch mit sehr umfangreichen Vergabeverfahren ermöglicht es uns, sofort den Blick auf das Wesentliche zu richten. Das verknüpfen wir mit der notwendigen Rechtssicherheit für Sie – eben fokussiert, spezialisiert, gut.
Kein echter Wettbewerb um öffentliche Aufträge ohne Bieterrechtsschutz im Vergabeverfahren – das ist unsere Erfahrung aus ungezählten Rechtsschutzverfahren für Bieter in mehr als 25 Jahren praktischer Vergabenachprüfung oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte. Wir verstehen die effektive und sehr konsequente Durchsetzung von Bieterrechten als wettbewerbliches Grundrecht eines jeden Unternehmens und haben unsere Services danach ausgerichtet. Trotz aller Konsequenz agieren wir dabei mit Weitblick, denn auch gute Geschäftsbeziehungen zu öffentlichen Auftraggebern haben einen hohen Wert. Bereits die unter Zeitdruck zu prüfende Frage, ob kritische Inhalte der Angebotsunterlagen oder ein drohender Angebotsausschluss zulässig oder umgehend zu rügen sind, stellt eine erste Weichenstellung dar. Bestehen keine oder nur geringe Chancen, ein Nachprüfungsverfahren erfolgreich abzuschließen, so ist der Verzicht darauf eine echte Option. Wir verstehen Bieter und sprechen deren Sprache. Wir denken auch an die teilweise hohen Kosten solcher Verfahren und riskieren sie nicht blind. Vertrauen Sie uns.
Ist ein Vergabeverfahren fehlgeschlagen, stellen sich Fragen. Für Auftraggeber wie für Bieter. Die Aufhebung von Vergabeverfahren kann zu Schadensersatzforderungen der Bieter führen. Die Rechtsprechung dazu ist sehr komplex. Umgekehrt stehen für den Auftraggeber Ersatzansprüche etwa wegen deutlicher Mehrkosten im Raum, wenn Beschaffungen durch im Ergebnis erfolglose Rechtsmittel der Bieter verzögert wurden. Wir haben Erfahrungen in zahlreichen Prozessen dieser Art gesammelt, die wir Ihnen im Rahmen unserer Services zugutekommen lassen. Wenn Fördermittelempfänger mit der Rückforderung von Subventionen konfrontiert sind, spielen wir ebenfalls unsere diesbezügliche Expertise aus.
In Genehmigungsverfahren, bei behördlichen Beanstandungen und Anordnungen oder in Ordnungswidrigkeitenverfahren legen wir Wert auf Kommunikation und Kooperation. Ein guter Kompromiss, mit dem beide Seiten leben können, ist oft besser als Porzellan zu zerschlagen und immer besser als mit wehenden Fahnen unterzugehen.
Wir vertreten Sie in gerichtlichen Verfahren. Lange Dauer, hohe Kosten und das im konkreten Fall mehr oder weniger große, jedenfalls nie ausgeschlossene Risiko, auch verlieren zu können, führen dazu, dass Gerichtsverfahren nach Möglichkeit vermieden werden. Das ist aber nicht immer möglich. Dann sind wir für Sie da.
Egal ob Neubaugebiete, Fachmarktzentren, Produktionswerke oder Logistikimmobilien – dass die Entwicklung von Bauprojekten auch rechtsberatend begleitet werden muss, gehört heute zum kleinen Einmaleins der Projektentwicklung. Unser Anspruch ist, gemeinsam und interdisziplinär mit allen Projektbeteiligten dafür zu sorgen, dass Ihre Projekte erfolgreich abgeschlossen werden. Optimierungspotenziale bleiben oft ungenutzt, weil es am interdisziplinären Austausch fehlt und die jeweiligen Fachbeiträge nicht optimal aufeinander abgestimmt werden. Wir wissen, worauf es ankommt, und organisieren den interdisziplinären Austausch unter den Projektbeteiligten, damit möglichst alle Optimierungspotenziale ausgeschöpft werden.
Anstatt einen klassischen öffentlichen Auftrag oder eine Konzession zu vergeben, kann auch eine Gesellschaft (GmbH oder GmbH & Co. KG) gegründet werden, die ein Projekt realisiert oder eine Dienstleistung erbringt. Insbesondere bei Bauprojekten hat dies viele Vorteile für beide Seiten und wird daher immer mehr nachgefragt. Wir beraten Sie und bereiten die notwendigen vertraglichen Grundlagen für Sie vor.
Die Bereitstellung von Bebauungsplanentwürfen und Gutachten, die Sicherung von Ausgleichsflächen für den naturschutzrechtlichen Eingriffsausgleich und Artenschutzmaßnahmen, die Erschließung von Baugebieten, die Einräumung von Wege- und Leitungsrechten einschließlich Sicherung durch Dienstbarkeiten und Baulasten, Ablösung von Anliegerbeiträgen, Verpflichtungen zur Schaffung von Sozialwohnungen, der Bau von Lärmschutzwänden, der Ausgleich von Infrastrukturfolgekosten (Kitas und Schulen) – all das wird in städtebaulichen Verträgen bzw. Erschließungsverträgen und Ablösevereinbarungen geregelt, ohne die heute kein Bebauungsplan mehr aufgestellt wird. Als Teil unserer Services bereiten wir die Verträge für Sie vor und verhandeln diese für Sie.