Verträge mit der öffentlichen Hand

Verträge mit der öffentlichen Hand sind bei Bauprojekten unverzichtbar. Die Bereitstellung von Bebauungsplanentwürfen und Gutachten, die Sicherung von Ausgleichsflächen für den naturschutzrechtlichen Eingriffsausgleich und Artenschutzmaßnahmen, die Erschließung von Baugebieten, die Einräumung von Wege- und Leitungsrechten einschließlich Sicherung durch Dienstbarkeiten und Baulasten, Ablösung von Anliegerbeiträgen, Verpflichtungen zur Schaffung von Sozialwohnungen, der Bau von Lärmschutzwänden, der Ausgleich von Infrastrukturfolgekosten (Kitas und Schulen) – all das wird in städtebaulichen Verträgen bzw. Erschließungsverträgen und Ablösevereinbarungen geregelt, ohne die heute kein Bebauungsplan mehr aufgestellt wird. Wir bereiten die Verträge für Sie vor und verhandeln diese für Sie.